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   LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01   

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LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01 (https://dejure.org/2001,12711)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2001 - 10 Sa 797/01 (https://dejure.org/2001,12711)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2001 - 10 Sa 797/01 (https://dejure.org/2001,12711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung aus einem kausalen Schuldanerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung aus einem kausalen Schuldanerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 881/98

    Anspruch auf die tarifliche Tätigkeitszulage aufgrund eines deklaratorischen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    Ein kausales Schuldanerkenntnis hat den Zweck, das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen und es insoweit durch einen einseitigen Feststellungsvertrag endgültig festzulegen (BAG, 15.12.1999, 10 AZR 881/98 , juris ).

    Vielmehr haben die Parteien damit lediglich das Erheben von Einwendungen und Einreden ausgeschlossen und die Schadenersatzverpflichtung entsprechend umgestaltet (vgl. BAG, 15.12.1999, 10 AZR 881/98 , juris ).

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    Der Zweck der einstufigen Ausschlussfrist ist durch das Anerkenntnis erreicht und wird durch das spätere Erheben von Einwendungen nicht wieder rückwirkend beseitigt (BAG, 21.04.1993, 5 AZR 399/92 , AP Nr. 124 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen
  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    Gibt der Arbeitnehmer ein Schuldanerkenntnis ab, so kennt er den erhobenen Anspruch, so dass es einer schriftlichen Geltendmachung der Forderung nicht bedarf (für schriftliche Lohnabrechnungen: BAG, stRspr seit 20.10.1982, 5 AZR 110/82 , AP Nr. 76 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen ).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat beziehungsweise an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt werde (BAG, stRspr., zuletzt 22.01.1997, 10 AZR 459/96 , AP Nr. 27 zu § 70 BAT ).
  • BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 201/91

    Personalrat/Freizeitausgleich/Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    Maßgeblich ist also nicht die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern der Entstehungsbereich des Anspruches (BAG, 26.02.1992, 7 AZR 201/91 , AP Nr. 18 zu § 46 BPersVG ).
  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    Die von § 16 Ziffer 2 Satz 1 BRTV-Bau verlangte gerichtliche Geltendmachung hat nämlich unter anderem den Zweck, den Schuldner eindringlich darauf hinzuweisen, dass die Forderung mit der Ablehnung nicht erledigt ist, sondern der Anspruch sogar im Klagweg durchgesetzt werden soll (vgl. BAG, 21.05.1987, 2 AZR 373/86 , RzK I 13 a Nr. 21 ; 29.06.1989, 6 AZR 459/88 , AP Nr. 103 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen ).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    Die Anschlussberufung erfordert jedoch keine Beschwer, weil sie kein eigenes Rechtsmittel, sondern nur einen angriffsweise wirkenden Antrag innerhalb einer fremden Berufung darstellt (BGH, 07.12.1951, GSZ 2/51, BGHZ 4, 229 ).
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 153/89

    Bedeutung einer tariflichen Ausschlussfrist - Erlöschen von Ansprüchen des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    In diesem Sinn gehören unter anderem auch vertragliche Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, stRspr seit 10.08.1967, 3 AZR 221/66 , AP Nr. 37 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen; weitere Nachweise s. BAG, 26.04.1990, 8 AZR 153/89 , ZTR 1991, S. 26 ).
  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    Diese Erwägungen greifen im Bereich der zweiten Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist jedoch nicht (offengelassen von BAG, 29.05.1985, 7 AZR 124/83 , AP Nr. 92 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen ; a.A. LAG Berlin, 04.04.2001, 6 Sa 479/01, juris).
  • BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66

    Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
    In diesem Sinn gehören unter anderem auch vertragliche Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, stRspr seit 10.08.1967, 3 AZR 221/66 , AP Nr. 37 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen; weitere Nachweise s. BAG, 26.04.1990, 8 AZR 153/89 , ZTR 1991, S. 26 ).
  • BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 755/79

    Ausschlußfristen

  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 373/86

    Verfall eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen Versäumung einer tariflichen

  • LAG Berlin, 04.04.2001 - 6 Sa 479/01
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
  • LAG Hessen, 01.10.1979 - 11 Sa 253/79
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. November 2001 - 10 Sa 797/01 - aufgehoben.
  • LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21

    Zahlungsansprüche - Vergütung - tarifvertragliche Ausschlussfristen

    Die Instanzgerichtsbarkeit hält zwar die erste Stufe einer Ausschlussfrist im Falle eines Schuldanerkenntnisses für gewahrt, nicht jedoch die zweite Stufe (so etwa LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01 - Rn. 45; nachfolgend BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 mit anderem Ergebnis).

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat im Fall einer zweistufigen Ausschlussfrist entschieden, dass unter Berücksichtigung des Zwecks von tariflichen Ausschlussfristen die Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses durch den Schuldner regelmäßig dessen Verzicht auf die Beachtung von Ausschlussfristen beinhaltet (BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - Rn. 48; anders noch die Vorinstanz LAG Niedersachsen 16.11.2001 - 10 Sa 797/01, s.o.).

    Die abstrakte Frage, ob die zweite Stufe noch eingehalten werden muss, hat die erkennende Kammer ferner anders beantwortet als das LAG Niedersachsen (16.11.2001 - 10 Sa 797/01), so dass ein Fall der Divergenz gegeben ist, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

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